Entsorgungskosten

Seit dem 04.04.2008 gilt die neue Verpackungsverordnung (VerpackV).

Zukünftig sind grundsätzlich alle Verpackungen, die an private Haushalte gelangen, bei dualen Systemen zu lizenzieren.

Seit dem 01.01.2009 ist es verboten, Verkaufs-/Serviceverpackungen welche nicht lizenziert wurden, in Umlauf zu bringen (Vertriebsverbot).

Ab diesem Zeitpunkt ist es für alle Pflicht, sich an einem dualen System zu beteiligen und Gebühren für die Entsorgung zu entrichten.

Endverbraucher im Sinne der Verpackungsverordnung sind z.B. auch kleinere Betriebe, Gaststätten, Hotels, Kantinen usw.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter dem Suchbegriff Verpackungsverordnung (VerpackV).

Wir verzichten aus rechtlichen Gründen darauf, auf eine bestimmte Stelle zu verweisen oder zu verlinken.

 

Die Firma Fenn Verpackungen verkauft über diesen Onlineshop nicht an den Endverbraucher sondern ausschließlich an Händler und Gewerbetreibende.

Besteht keine andere Vereinbarung, gehen wir davon aus, dass Sie als Kunde unserer Firma Fenn Verpackungen die Entsorgungskosten bei einem dualen System selbst abführen. Folglich beinhalten unsere angegebenen Verkaufspreise keine Entsorgungskosten.

Wir (Firma Fenn Verpackungen) sind jedoch selbst einem dualen System angeschlossen und können Ihnen anbieten, die Entsorgungskosten für Sie abzuführen. Sollten Sie an diesem Service interessiert sein, lassen Sie uns bitte zu Ihrer Bestellung eine entsprechende Nachricht zukommen. Sie erhalten dann eine zusätzliche Rechnung über die Entsorgungskosten, die wir dann für Sie abführen werden.